Eine Vereinbarung setzt nachvollziehbare Mittel voraus
Bei einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung wird eine Lösung mit den Gläubigern gesucht, anstatt sofort auf einen Konkurs zu setzen. Das gesetzliche Verfahren nach den einschlägigen Bestimmungen des SchKG richtet sich an einen bestimmten Personenkreis und kann eine zeitlich begrenzte Stundung ermöglichen. Ob es passt, muss anhand der persönlichen Situation geprüft werden. Grundlage eines Angebots sind vollständige Schuldenangaben, realistisch verfügbare Mittel und ein Budget, das während der Verhandlungen nicht ständig neue Rückstände erzeugt.
Zustimmung und rechtliche Wirkung schriftlich klären
Eine Vergleichsidee ist noch keine verbindliche Entlastung. Halten Sie fest, welche Gläubiger einbezogen sind, welche Beträge gezahlt werden sollen und was mit einer verbleibenden Forderung geschieht. Unterstützung kann nötig sein, wenn einzelne Gläubiger andere Bedingungen verlangen. Finanziert ein Dritter einen Vergleich, sollten auch diese Verpflichtungen klar dokumentiert werden. Eine zusätzliche teure Finanzierung kann den Nutzen der Einigung aufheben. Lassen Sie gegebenenfalls erklären, wie sich diese Lösung vom Privatkonkurs und von noch nicht anwendbaren Reformverfahren unterscheidet.
