Die IKO dient der gesetzlich vorgesehenen Kreditfähigkeitsprüfung
Die Informationsstelle für Konsumkredit erfasst die nach dem Schweizer Konsumkreditgesetz zu meldenden Geschäfte. Kreditgeber müssen für die vorgesehene Kreditfähigkeitsprüfung eine Abfrage vornehmen. Die IKO ist daher nicht einfach eine schwarze Liste. Auch bestehende, ordnungsgemäß bediente Verpflichtungen sind für die Beurteilung weiterer Belastungen wichtig. Klären Sie zunächst, welches Geschäft in Ihrer Auskunft erscheint. Ein Eintrag kann zu einem Kredit oder Leasingvertrag gehören und muss in seinem tatsächlichen Zusammenhang gelesen werden.
Mehrere Verpflichtungen können den verfügbaren Spielraum aufbrauchen
Vor einem weiteren Konsumkredit genügt es nicht, nur eine einzelne Monatsrate zu betrachten. Bereits eingegangene Verpflichtungen und notwendige Lebenshaltung beeinflussen gemeinsam die Tragbarkeit. Fordern Sie bei Unklarheiten Ihren IKO-Auszug an und vergleichen Sie ihn mit den Unterlagen der meldenden Kreditgeber. Fragen zur Datenrichtigkeit sind von einer finanziellen Sanierung zu trennen. Wenn die laufende Belastung bereits zu hoch ist, schafft ein bereinigter Datensatz allein keine ausreichende Rückzahlungsfähigkeit für einen zusätzlichen Vertrag.
