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Abschöpfungsverfahren: Österreich nach Juli 2026

Antragsdatum und persönliche Einordnung bestimmen die Prüfung

Beim Abschöpfungsverfahren wird der pfändbare Teil des Einkommens an eine Treuhandperson abgetreten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Bestimmungen zum dreijährigen Tilgungsplan mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft getreten. Grundsätzlich gilt für sie damit eine fünfjährige Abtretungsfrist. Die frühere Regelung bleibt bei erfüllten Voraussetzungen anwendbar, wenn der Antrag auf ein Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist. Maßgeblich ist der Eingang dieses konkreten Antrags, nicht allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Lassen Sie daher Datum und persönliche Einordnung anhand Ihrer Unterlagen prüfen.

Entschuldung verlangt die Einhaltung der Verfahrenspflichten

Während der Abtretungsfrist müssen die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden, etwa eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich darum zu bemühen. Über die Restschuldbefreiung entscheidet anschließend das Gericht. Planen Sie deshalb notwendige Ausgaben innerhalb des verfügbaren Budgets und besprechen Sie Veränderungen mit Ihrer Beratung. Zusätzliche Schulden können den wirtschaftlichen Neustart erschweren. Die Hoffnung auf einen späteren Beschluss ist keine Grundlage, eine aktuell unbezahlbare Rate zu versprechen. Maßgeblich bleiben Ihr Verfahren und die für Ihren Antrag geltenden Regeln.

Eine Kundin bespricht Rückzahlungsunterlagen mit einem Berater, der Notizen macht.
Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Illustration

Zeitliche und finanzielle Punkte für die Beratung

Aktuelle Rechtslage zum Abschöpfungs- und Tilgungsplan