Die Selbstauskunft zeigt, welche Informationen verarbeitet werden
CRIF bietet Privatpersonen in Österreich eine kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Damit können Sie erfahren, welche persönlichen Daten verarbeitet werden, woher sie stammen und welchem Zweck sie dienen. Nutzen Sie die vorgesehenen Identifikationswege, damit die Angaben der richtigen Person zugeordnet werden. Bei einer unerwarteten Information sind Datum, Quelle und Zusammenhang wichtig. Eine Auskunft über Bonitätsdaten ist weder ein Zahlungsplan noch eine Zusage, dass eine Bank anschließend einen Kredit bewilligen wird.
Eine konkrete Beanstandung ist besser als ein pauschaler Löschungsauftrag
Wenn eine Angabe nicht stimmt, sollten Sie nachvollziehbar erklären, was berichtigt werden muss. Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen oder Nachweise einer Personenverwechslung können dabei helfen. Für rechtmäßige Daten gelten andere Voraussetzungen als für Fehler. Parallel lohnt eine Haushaltsrechnung, die auch unregelmäßige Ausgaben und bestehende Verpflichtungen enthält. Bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten unterstützt eine anerkannte Beratungsstelle. Ein zusätzliches Darlehen löst das Problem nicht, wenn dessen Rate nur durch neue Zahlungsaufschübe bei anderen Gläubigern getragen werden könnte.
