Ein Angebot an die Gläubiger mit gerichtlicher Bestätigung
Mit einem Zahlungsplan bietet die Schuldnerin oder der Schuldner im Insolvenzverfahren eine bestimmte Rückzahlung an. Die erforderliche Gläubigermehrheit muss zustimmen, und das Gericht muss den Plan bestätigen. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Wunschrate, sondern ein nachvollziehbares Angebot im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Berücksichtigen Sie verlässliche Einkünfte und notwendige Ausgaben. Einnahmen, die nur erhofft werden, sollten nicht wie sichere Mittel behandelt werden. Die Schuldenberatung kann helfen, die Tragfähigkeit eines Vorschlags vor der Abstimmung zu prüfen.
Bei veränderten Einkünften rechtzeitig reagieren
Wird der bestätigte Zahlungsplan erfüllt, kann die vorgesehene Befreiung von den nicht zu zahlenden Forderungsteilen eintreten. Verschlechtern sich Einkommen oder Vermögen wesentlich, kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Anpassung in Betracht. Warten Sie daher nicht, bis vereinbarte Raten mehrfach ausfallen. Dokumentieren Sie die Veränderung und holen Sie frühzeitig Rat ein. Ein teurer neuer Kredit, der eine Planrate bezahlt, kann das eigentliche Problem verdecken und zusätzliche Verpflichtungen schaffen, die neben dem Zahlungsplan weiterbestehen.
