Ratgeber

Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung: Ablauf am Bezirksgericht

Das Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung, umgangssprachlich Privatkonkurs, ist in Österreich der gerichtliche Weg für Privatpersonen, die ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können. Es endet im besten Fall mit der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten. Voraussetzung sind ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, ein realistisches Angebot an die Gläubiger und die Bereitschaft, mehrere Jahre lang strenge Pflichten einzuhalten.

Wer das Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung beantragen kann

Das Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung steht natürlichen Personen offen, die kein Unternehmen betreiben. Antragsberechtigt ist die Schuldnerin oder der Schuldner selbst, aber auch ein Gläubiger kann die Eröffnung beantragen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Schulden nicht mehr innerhalb angemessener Zeit beglichen werden können, etwa weil Exekutionen laufen, Mahnungen sich häufen und das Einkommen nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht einmal die Zinsen deckt.

Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die antragstellende Person gewöhnlich wohnt. Den Antrag stellt man auf dem amtlichen Formular, das bei Gericht und bei den Schuldenberatungen erhältlich ist. Ehemalige Selbstständige sollten vorab klären lassen, ob ihre Lage in dieses Verfahren passt, denn offene Verbindlichkeiten aus einer früheren Tätigkeit können die Einordnung beeinflussen und eine gesonderte rechtliche Prüfung erfordern.

Zahlungsunfähigkeit nachvollziehbar belegen

Das Gericht muss erkennen können, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht nur vorübergehend ist. Hilfreich sind eine vollständige Gläubigerliste mit Forderungshöhen, aktuelle Lohnzettel oder Bescheide über Sozialleistungen, Kontoauszüge, Exekutionsbewilligungen und eine Aufstellung der laufenden Fixkosten. Je klarer diese Unterlagen geordnet sind, desto schneller kann das Gericht über die Eröffnung entscheiden.

Vorbereitung mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatung

Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in den Bundesländern helfen kostenlos bei der Vorbereitung. Sie prüfen zuerst, ob ein außergerichtlicher Ausgleich mit allen Gläubigern möglich ist, der ohne Gericht und ohne Veröffentlichung auskommt. Erst wenn diese Lösung nicht erreichbar ist, wird der Privatkonkurs bei Überschuldung vorbereitet. Die Beraterinnen und Berater erstellen dann mit Ihnen das Vermögensverzeichnis und den Antrag.

Ein besonderer Vorteil liegt darin, dass anerkannte Schuldenberatungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch im Verfahren vertreten dürfen. Sie kennen die Praxis des jeweiligen Bezirksgerichts, wissen, welche Angebote Gläubiger erfahrungsgemäß annehmen, und können zur Tagsatzung begleiten. Wartezeiten auf einen Ersttermin sind möglich. Nutzen Sie diese Zeit, um Unterlagen zu sammeln und eine genaue Haushaltsrechnung zu führen.

Warnsignal: kostenpflichtige Entschuldungsanbieter

Neben den kostenlosen Stellen werben gewerbliche Anbieter mit schneller Entschuldung gegen Vorauszahlung. Für Menschen, deren Einkommen bereits gepfändet wird, ist jedes zusätzliche Honorar ein Verlust für die Gläubiger und für das eigene Budget. Prüfen Sie vor einer Unterschrift, ob die Stelle staatlich anerkannt ist, und lassen Sie sich niemals zu einem neuen Kredit drängen, um angebliche Verfahrenskosten zu bezahlen.

Antrag mit oder ohne Kostenvorschuss stellen

Das Gericht eröffnet den Privatkonkurs für Überschuldete, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört grundsätzlich, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das amtliche Formular sieht deshalb zwei Varianten vor: einen Antrag mit Kostenvorschuss und einen Antrag ohne Vorschuss. Welche Variante für Sie in Betracht kommt, hängt von Vermögen, Einkommen und dem Angebot an die Gläubiger ab und sollte mit der Beratung geklärt werden.

Fehlt kostendeckendes Vermögen, kann das Verfahren unter bestimmten Bedingungen dennoch eröffnet werden, insbesondere wenn ein Zahlungsplan angeboten und das Abschöpfungsverfahren beantragt wird. Die Angaben müssen vollständig und wahr sein, denn falsche oder lückenhafte Informationen können die spätere Restschuldbefreiung gefährden. Planen Sie zusätzlich ein, dass Sie zu den Tagsatzungen persönlich erscheinen müssen und das Verfahren mehrere Monate dauern kann.

Was nach der Eröffnung sofort gilt

Mit der Eröffnung wird das Verfahren in der Ediktsdatei veröffentlicht. Laufende Exekutionen der Insolvenzgläubiger werden grundsätzlich gestoppt, und neue können wegen alter Forderungen nicht mehr begonnen werden. Gleichzeitig dürfen Sie keine einzelnen Gläubiger bevorzugt bezahlen. Miete, Strom und Versicherung müssen dagegen weiterhin pünktlich beglichen werden, weil diese laufenden Kosten nicht in das Verfahren fallen.

Sanierungsplan, Zahlungsplan oder Abschöpfung im Privatkonkurs für Überschuldete

Im Privatkonkurs bei Überschuldung stehen drei Wege zur Entschuldung offen. Beim Sanierungsplan wird eine Quote angeboten, die innerhalb einer gesetzlich kurzen Frist bezahlt werden muss; er eignet sich vor allem, wenn Angehörige oder ein Vermögenswert eine größere Summe ermöglichen. Der Zahlungsplan verteilt die Rückzahlung über mehrere Jahre und richtet die Quote an der voraussichtlichen Einkommenslage aus. Beide brauchen die Zustimmung einer Gläubigermehrheit und die Bestätigung des Gerichts.

Wird ein Zahlungsplan abgelehnt, kann die Schuldnerin oder der Schuldner das Abschöpfungsverfahren beantragen. Dabei wird das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abgetreten und an die Gläubiger verteilt, unabhängig von deren Zustimmung. Seit Mitte Juli 2026 gilt dafür für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder im Regelfall eine Dauer von fünf Jahren, weil die befristete Möglichkeit einer Entschuldung in drei Jahren ausgelaufen ist.

Welcher Weg zu welcher Lebenslage passt

Wer ein stabiles Einkommen über dem Existenzminimum hat, wählt meist den Zahlungsplan, weil die Gläubiger dort mitentscheiden und die Laufzeit planbar ist. Bei sehr geringem oder unsicherem Einkommen bleibt oft nur die Abschöpfung. Eine Einmalzahlung aus dem Familienkreis spricht für einen Sanierungsplan. Lassen Sie sich die Folgen jeder Variante getrennt erklären, bevor Sie sich festlegen.

Pflichten während der Schuldenregulierung bei Überschuldung

Während des gesamten Verfahrens gelten Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Wohnsitzwechsel, ein neuer Arbeitgeber, Erbschaften oder höhere Einkünfte müssen gemeldet werden. Wer arbeitslos ist, muss sich um eine angemessene Beschäftigung bemühen. Vermögen darf nicht verschenkt oder verschoben werden. Verstöße können dazu führen, dass ein Zahlungsplan aufgehoben oder die Restschuldbefreiung verweigert wird, und machen die bisherigen Anstrengungen zunichte.

Neue Schulden sind während der Schuldenregulierung bei Überschuldung besonders gefährlich. Sie fallen nicht unter die Entschuldung und können, wenn die Raten nicht bezahlt werden, zu neuen Exekutionen führen. Teure Ratenkäufe, Handyverträge mit Endgerät oder Überziehungen am Konto sollten Sie meiden. Notwendige Anschaffungen lassen sich oft über Sozialmärkte, Gebrauchtangebote oder Unterstützungsleistungen der Länder und Gemeinden finanzieren.

Das Budget an das Existenzminimum anpassen

Wird Einkommen gepfändet oder abgetreten, steht nur der unpfändbare Betrag zur Verfügung. Erstellen Sie gleich zu Beginn ein Monatsbudget, das Miete, Energie, Lebensmittel und Fahrtkosten vollständig abdeckt. Ein betreutes Konto, wie es manche Schuldenberatungen anbieten, hilft dabei, Fixkosten automatisch zuerst zu bezahlen und Rückstände bei Vermieter oder Energieversorger zu vermeiden.

Nach dem Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung neu planen

Mit erfülltem Zahlungsplan oder erteilter Restschuldbefreiung nach der Abschöpfung sind die erfassten Insolvenzforderungen nicht mehr einklagbar. Ausnahmen gibt es etwa für bestimmte Geldstrafen und für Forderungen aus vorsätzlich begangenen Delikten. Die Daten zum Verfahren bleiben jedoch eine Zeit lang in Gläubigerschutzverbänden und Auskunfteien gespeichert. Fordern Sie deshalb kostenlose Selbstauskünfte an und lassen Sie unrichtige Einträge berichtigen.

Banken prüfen Anträge in den ersten Jahren nach einem Privatkonkurs bei Überschuldung sehr genau. Statt sofort einen neuen Kredit zu suchen, ist es klüger, eine Rücklage aufzubauen und das Haushaltsbuch weiterzuführen. Ein Konto mit Grundfunktionen steht in Österreich auch nach einer Insolvenz zur Verfügung. Wer über mehrere Jahre stabil gewirtschaftet hat, wird von Kreditgebern wieder deutlich besser eingestuft.

Unterlagen für spätere Nachfragen aufbewahren

Bewahren Sie den Eröffnungsbeschluss, den bestätigten Zahlungsplan, Zahlungsbelege und den Beschluss über die Restschuldbefreiung dauerhaft auf. Inkassobüros kaufen gelegentlich alte Forderungen und versuchen Jahre später einen Neustart der Betreibung. Mit den Beschlüssen lässt sich eine solche Forderung schnell und schriftlich zurückweisen.

Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung: Ablauf am Bezirksgericht
KI-generierte Illustration

Privatkonkurs in Österreich gründlich vorbereiten

Häufige Fragen

Was kostet ein Privatkonkurs in Österreich?

Die Beratung durch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung ist kostenlos. Für das Gerichtsverfahren selbst fallen Kosten an, die grundsätzlich gedeckt sein müssen. Das Formular kennt deshalb einen Antrag mit und einen ohne Kostenvorschuss. Ob ein Vorschuss nötig ist, hängt von Vermögen und Angebot ab. Lassen Sie diese Frage vor Antragstellung mit der Beratungsstelle klären.

Wie lange dauert ein Schuldenregulierungsverfahren bei Überschuldung?

Die gerichtliche Phase bis zur Annahme eines Zahlungsplans dauert meist mehrere Monate. Die anschließende Rückzahlung erstreckt sich über die im Plan vereinbarte Laufzeit. Kommt es zum Abschöpfungsverfahren, dauert dieses für Verbraucher seit Mitte Juli 2026 im Regelfall wieder fünf Jahre. Für ältere Anträge können Übergangsregeln gelten.

Kann ich während des Privatkonkurses einen Kredit aufnehmen?

Rechtlich ist das nicht ausdrücklich verboten, praktisch aber fast nie sinnvoll. Neue Schulden fallen nicht unter die Entschuldung, können zu neuen Exekutionen führen und gefährden die Erfüllung des Zahlungsplans. Banken lehnen solche Anträge in der Regel ab. Besprechen Sie notwendige Anschaffungen mit der Schuldenberatung und suchen Sie nach Unterstützungsleistungen.

Welche Schulden bleiben nach dem Verfahren bestehen?

Bestehen bleiben Schulden, die erst nach der Eröffnung entstanden sind, sowie gesetzlich ausgenommene Forderungen wie bestimmte Geldstrafen und Ansprüche aus vorsätzlich begangenen Delikten. Auch Bürgen und Mitschuldner werden durch Ihre Entschuldung nicht befreit. Prüfen Sie mit der Beratung jede Forderung einzeln, damit nach Verfahrensende keine Überraschungen auftauchen.

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