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KSV1870-Eintrag: kostenlose Auskunft und Berichtigung

Eigene Daten einsehen, bevor Sie einen kostenpflichtigen Nachweis wählen

Beim KSV1870 können Sie eine Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten nach Artikel 15 DSGVO verlangen. Diese Eigenauskunft ist von entgeltlichen Produkten für die Vorlage bei Dritten zu unterscheiden. Prüfen Sie zunächst, welchen Zweck Ihr Dokument erfüllen soll. Enthält die Auskunft eine problematische Zahlungsinformation, vergleichen Sie sie mit den Verträgen und Belegen. Eine negative Bewertung ist kein Beweis dafür, dass jede dort genannte Forderung noch in derselben Höhe offen ist.

Fehlerbehebung und Hilfe bei tatsächlicher Überschuldung verbinden

Unrichtige oder rechtswidrig gespeicherte Angaben können Anlass für ein Berichtigungs- oder Löschungsbegehren sein. Ein korrekt gespeicherter Vorgang wird dagegen nicht allein deshalb falsch, weil er einen Kredit erschwert. Lassen Sie die konkrete Situation prüfen, statt für eine angeblich sichere Bereinigung zu bezahlen. Wenn vorhandene Schulden nicht mehr tragbar sind, kann eine staatlich anerkannte Schuldenberatung die wirtschaftliche Lage ordnen. Ein neues Darlehen sollte erst nach dieser Gesamtsicht beurteilt werden und nicht allein nach dem erhofften Ergebnis der Registeranfrage.

Ein Mann und ein Berater besprechen Informationen auf einem Bildschirm.
Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Illustration

Der richtige Auskunftsweg für Ihr Anliegen

Auskunftsrechte und anerkannte Beratung in Österreich