Was ein Schuldenbereinigungsplan bei Überschuldung leisten soll
Der Schuldenbereinigungsplan bei Überschuldung ist ein schriftliches Angebot an sämtliche Gläubiger gleichzeitig. Er nennt alle Forderungen, das verfügbare Einkommen, die Haushaltsausgaben und einen konkreten Vorschlag, wie viel jeder Gläubiger in welchem Zeitraum erhält. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger auf den Rest ihrer Forderung, stellen Pfändungen ein und verzichten auf weitere Zinsen und Kosten. Rechtlich handelt es sich um einen Vergleich, also einen Vertrag, der nur mit Zustimmung jedes Beteiligten zustande kommt.
Anders als bei Einzelverhandlungen werden alle Gläubiger nach derselben Logik behandelt, meist im Verhältnis ihrer Forderungshöhe. Das schafft Transparenz und verhindert, dass ein besonders hartnäckiger Gläubiger bevorzugt wird, während andere leer ausgehen. Für die Schuldnerin oder den Schuldner bedeutet der Plan einen festen Fahrplan mit absehbarem Ende statt endloser Mahnungen, Inkassoschreiben und wechselnder Ratenvereinbarungen, die immer wieder platzen.
Unterschied zum gerichtlichen Verfahren
Die außergerichtliche Einigung bei Überschuldung findet ohne Gericht, ohne Treuhänder und ohne Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen statt. Erst wenn sie misslingt, kann ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Dort kann das Gericht zwar einen weiteren Planversuch unternehmen und unter bestimmten Mehrheiten die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen, außergerichtlich gibt es diese Möglichkeit aber nicht. Jeder Gläubiger kann den Vorschlag dort frei ablehnen.
Forderungen und Haushaltsrechnung vor dem Angebot sauber erfassen
Jeder Schuldenbereinigungsplan für Überschuldete beginnt mit einer vollständigen Gläubigerliste. Fordern Sie von jedem Gläubiger eine aktuelle Forderungsaufstellung mit Hauptforderung, Zinsen und Kosten an. Prüfen Sie dabei Inkassogebühren, doppelt berechnete Mahnkosten und mögliche Verjährung. Fehlt ein Gläubiger in der Liste, ist er an eine spätere Einigung nicht gebunden und kann weiter vollstrecken. Eine SCHUFA-Datenkopie und alte Kontoauszüge helfen, vergessene Verträge aufzuspüren.
Parallel wird die Haushaltsrechnung erstellt: regelmäßiges Nettoeinkommen, Kindergeld und Sozialleistungen auf der einen Seite, Miete, Energie, Versicherungen, Fahrtkosten und Lebensunterhalt auf der anderen. Unregelmäßige Ausgaben wie Nebenkostennachzahlungen, Reparaturen oder Schulbedarf gehören anteilig hinein. Nur der Betrag, der nach dieser ehrlichen Rechnung dauerhaft übrig bleibt, darf den Gläubigern angeboten werden. Ein zu optimistischer Plan scheitert sonst schon nach wenigen Monaten.
Strittige Forderungen vorher klären
Bestreitet man eine Forderung ganz oder teilweise, sollte das vor Versand des Plans geklärt oder im Plan ausdrücklich vermerkt werden. Sonst stimmen andere Gläubiger einer Verteilung zu, die auf falschen Zahlen beruht. Typische Streitpunkte sind überhöhte Inkassokosten, bereits bezahlte Raten, die nicht verbucht wurden, und Forderungen aus Verträgen, die wirksam widerrufen oder gekündigt wurden.
Planmodelle: Einmalzahlung, feste Raten oder flexibler Plan
Bei einer Einmalzahlung erhalten alle Gläubiger auf einen Schlag eine Quote, etwa aus einer Abfindung, einer Erbschaft oder der Unterstützung durch Angehörige. Gläubiger nehmen solche Angebote oft an, weil sie sofort Geld sehen und kein Ausfallrisiko tragen. Wichtig ist, dass das Geld tatsächlich verfügbar ist, bevor es angeboten wird, und dass keine neue Schuld entsteht, die das Problem nur verschiebt.
Ein fester Ratenplan verteilt einen gleichbleibenden Monatsbetrag über einen vereinbarten Zeitraum. Ein flexibler Plan richtet sich dagegen nach dem jeweils pfändbaren Einkommen und orientiert sich damit am Ergebnis, das Gläubiger auch in einer Insolvenz erwarten könnten. Bei sehr geringem Einkommen kann sogar ein sogenannter Nullplan vorgelegt werden. Er bietet keine Zahlung an und hat kaum Aussicht auf Zustimmung, ist aber als Einigungsversuch rechtlich zulässig.
Klauseln, die ein Vergleich mit Gläubigern bei Überschuldung braucht
Ein guter Plan regelt nicht nur die Zahlungen. Er sollte festlegen, dass Pfändungen und Lohnabtretungen ruhen, wie mit Einkommensänderungen umgegangen wird und was bei einer vorübergehenden Zahlungspause, etwa durch Krankheit, geschieht. Ebenso wichtig ist eine klare Erledigungsklausel: Nach vollständiger Erfüllung gilt die Restforderung als erlassen, und der Gläubiger meldet die Erledigung an die Auskunfteien.
Gläubiger überzeugen: so verläuft die außergerichtliche Einigung bei Überschuldung
Der Plan wird mit einem kurzen Anschreiben an alle Gläubiger gleichzeitig verschickt. Darin stehen die Gründe der Überschuldung, die Haushaltsrechnung, die Quote jedes Gläubigers und eine Frist für die Antwort. Gläubiger vergleichen das Angebot vor allem mit dem, was sie in einer Insolvenz voraussichtlich erhalten würden. Ist der Plan besser als diese Alternative und nachvollziehbar begründet, steigt die Chance auf Zustimmung deutlich.
Schweigen gilt im außergerichtlichen Verfahren nicht als Zustimmung. Bleiben Antworten aus, lohnt eine Erinnerung mit erneuter Frist. Lehnt ein einzelner Gläubiger ab, kann der Plan nachgebessert und erneut verschickt werden, sofern das Budget es zulässt. Dokumentieren Sie jede Antwort, jede Gegenforderung und jede Änderung schriftlich. Diese Unterlagen werden gebraucht, falls später doch ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Die Rolle der geeigneten Stelle
Für einen späteren Insolvenzantrag zählt nur ein Einigungsversuch, den eine nach Landesrecht geeignete Person oder Stelle begleitet hat, etwa eine anerkannte Schuldnerberatung oder eine Anwaltskanzlei. Sie prüft nach persönlicher Beratung Einkommen und Vermögen eingehend und bescheinigt das Scheitern. Ein Plan, den man allein verschickt hat, genügt für diese Bescheinigung in der Regel nicht.
Wenn der Schuldenbereinigungsplan für Überschuldete scheitert
Stimmt nicht jeder Gläubiger zu, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Die geeignete Stelle stellt dann eine Bescheinigung aus, die zusammen mit dem Plan und den wesentlichen Gründen des Scheiterns dem Insolvenzantrag beigefügt wird. Nach § 305 InsO darf der Versuch höchstens sechs Monate vor dem Antrag liegen. Wer danach zu lange wartet, muss den Einigungsversuch womöglich wiederholen.
Eine gescheiterte außergerichtliche Einigung bei Überschuldung ist kein verlorener Aufwand. Die erstellte Gläubigerliste, die Forderungsaufstellungen und die Haushaltsrechnung bilden die Grundlage des gerichtlichen Antrags. Zudem kennt man nun die Haltung der Gläubiger und kann einschätzen, ob ein gerichtlicher Planversuch Aussicht hat. Oft ist der direkte Weg in das Verfahren mit anschließender Restschuldbefreiung dann die realistischere Lösung.
Keinen teuren Kredit zur Rettung des Plans aufnehmen
Manche Anbieter werben damit, eine Einmalzahlung per Umschuldungskredit zu finanzieren. Für überschuldete Haushalte ist das meist ein Irrweg: Die Gläubiger werden zwar abgefunden, doch der neue Kredit mit Zinsen bleibt und ist bei erneuten Zahlungsproblemen nicht mehr Teil eines Vergleichs. Seriöse Hilfe verlangt keine Vorkasse und vermittelt keine Kredite.
Nach erfolgreicher Einigung: Raten halten und Einträge prüfen
Ist der Vergleich mit Gläubigern bei Überschuldung zustande gekommen, beginnt die eigentliche Arbeit: die Raten pünktlich und vollständig zu zahlen. Ein Dauerauftrag für jeden Gläubiger und ein eigenes Konto für die Planzahlungen schaffen Übersicht. Ändert sich das Einkommen, informieren Sie die Gläubiger sofort und schlagen auf Grundlage der vereinbarten Klausel eine Anpassung vor, statt Zahlungen einfach ausfallen zu lassen.
Nach Abschluss des Plans fordern Sie von jedem Gläubiger eine schriftliche Erledigungsbestätigung an. Prüfen Sie einige Wochen später mit einer kostenlosen SCHUFA-Datenkopie, ob die Forderungen als erledigt gemeldet wurden. Fehlt der Vermerk, legen Sie die Bestätigung vor und verlangen die Berichtigung. Erst dann ist der Neustart auch bei Banken, Vermietern und Mobilfunkanbietern sichtbar.
Rücklage statt neuer Ratenkäufe
Wer den Schuldenbereinigungsplan bei Überschuldung erfüllt hat, sollte die bisherige Planrate zunächst weiter sparen. So entsteht schnell eine Rücklage für Reparaturen, Nachzahlungen oder Phasen mit weniger Einkommen. Ratenkäufe, Kreditkarten mit Teilzahlung und Kauf-auf-Rechnung-Angebote sind in dieser Phase die häufigste Ursache für einen Rückfall in alte Muster.
